Friedhof
Friedhof
Der Friedhof in Barnten befindet sich in der Trägerschaft der Ev.-luth. Katharinen Kirchengemeinde Barnten und besteht an der heutigen Stelle, westlich des Ortes, seit 1879. Seine Prägung erfährt der Friedhof durch die zumeist liebevoll angelegten und gepflegten Grabanlagen. Alle Einwohner aus Barnten, gleich welcher Konfession, können auf dem Friedhof beerdigt werden.
Als Zugeständnis an die mobile Gesellschaft (Pflege einer Grabstelle aus der Distanz ist manchmal nur schwer möglich) wurde dem Wunsch der Dorfbewohner nach Rasenreihengräbern entsprochen und in 2001 ein Rasenreihengräberfeld eingerichtet. Auf dieser Gemeinschaftsanlage werden in den Rasen bodenebene Platten mit dem Namen des Verstorbenen eingelassen. Es ist also keine anonyme Beerdigung! Blumen können nur niedergelegt werden am zentralen Gedenkstein, nicht an den einzelnen Gräbern. Die Anlage wird seitens des Trägers gepflegt.
Mittlerweile entscheiden sich zunehmend mehr Familien für eine Bestattung in einem Rasenreihengrab. Damit wird die Möglichkeit einer individuellen Grabgestaltung und Pflege aufgegeben! Trauernde spüren jedoch oft erst nach der Beerdigung, wie sehr sie sich eigentlich eine individuelle Grabgestaltung und Pflege für ihr Familienmitglied wünschen und wie sehr sie diese für sich selbst und ihre Trauer brauchen. Die Entscheidung für ein Rasenreihengrab sollte daher in den Familien sorgsam und vor allem rechtzeitig bedacht werden.
Auch eine Grabstelle für die Bestattung von fehl- und totgeborenen Kindern ist angelegt. Dort finden sowohl die Eltern der dort bestatteten Kinder als auch andere einen öffentlichen Ort der Trauer.
Grabstellen
Als Zugeständnis an die mobile Gesellschaft (Pflege einer Grabstelle aus der Distanz ist manchmal nur schwer möglich) wurde dem Wunsch der Dorfbewohner nach Rasenreihengräbern entsprochen und in 2001 ein Rasenreihengräberfeld eingerichtet. Auf dieser Gemeinschaftsanlage werden in den Rasen bodenebene Platten mit dem Namen des Verstorbenen eingelassen. Es ist also keine anonyme Beerdigung! Blumen können nur niedergelegt werden am zentralen Gedenkstein, nicht an den einzelnen Gräbern. Die Anlage wird seitens des Trägers gepflegt.
Mittlerweile entscheiden sich zunehmend mehr Familien für eine Bestattung in einem Rasenreihengrab. Damit wird die Möglichkeit einer individuellen Grabgestaltung und Pflege aufgegeben! Trauernde spüren jedoch oft erst nach der Beerdigung, wie sehr sie sich eigentlich eine individuelle Grabgestaltung und Pflege für ihr Familienmitglied wünschen und wie sehr sie diese für sich selbst und ihre Trauer brauchen. Die Entscheidung für ein Rasenreihengrab sollte daher in den Familien sorgsam und vor allem rechtzeitig bedacht werden.
Auch eine Grabstelle für die Bestattung von fehl- und totgeborenen Kindern ist angelegt. Dort finden sowohl die Eltern der dort bestatteten Kinder als auch andere einen öffentlichen Ort der Trauer.
Grabstellen
Für Erd- und Urnenbestattungen gilt eine Ruhezeit von 30 Jahren.
Für folgende Grabstellen kann das Nutzungsrecht erworben werden:
Für folgende Grabstellen kann das Nutzungsrecht erworben werden:
- Reihengrab (keine Verlängerung)
- Wahlgrab (Verlängerung über 30 Jahre hinaus möglich, Erwerb der Grabstätte vor Todesfall möglich)
- Rasenreihengrab (keine Verlängerung)
- Grabfeld für fehl- und totgeborene Kinder
- Urnen: Spezielle Urnengräber sind nicht eingerichtet
Grabgestaltung
Grabanlagen wurden bisher mit Kantsteinen eingefasst. Da die Kantsteine in Beton gelegt werden, ist bei der Folgebestattung in einer Doppelgrabstelle oder bei Räumung der Grabstelle der Aufwand nicht unerheblich. Deshalb ist die Einfassung von Grabanlagen nach der Friedhofsordnung verpflichtend vorgegeben:
Grabanlagen wurden bisher mit Kantsteinen eingefasst. Da die Kantsteine in Beton gelegt werden, ist bei der Folgebestattung in einer Doppelgrabstelle oder bei Räumung der Grabstelle der Aufwand nicht unerheblich. Deshalb ist die Einfassung von Grabanlagen nach der Friedhofsordnung verpflichtend vorgegeben:
- Reihengrab (Einfassung mit Platten)
- Wahlgrab (Einfassung je nach Lage auf dem Friedhof mit Stein- oder Platteneinfassung)
Grabstellenräumung
Nach Ablauf der Nutzungszeit hat der Nutzungsberechtigte die Grabstelle geräumt zurückzugeben.
Neues Konzept für die Gestaltung des Friedhofs
Auf der Gemeindeversammlung am 1. März 2018 wurde von Dipl. Ing. Dieter Grundmann (Garten- und Landschaftsarchitekt) ein neues Konzept für die Gestaltung des Friedhofs vorgestellt. Ziel ist es, durch breitere Wege eine Bewirtschaftung mit Maschinen zu ermöglichen und dadurch schwere körperliche Arbeit, wie das Ausheben eines Grabes, zu vermeiden. Historische Grabsteine, Hecken und besonders der Obelisk sollen dabei erhalten bleiben. Parkähnlich angelegte Areale sollen zum Verweilen einladen. Die Gemeinde ist aufgefordert, Meinungen und Vorschläge zu äußern. Ob das Konzept umgesetzt wird, darüber entscheidet der Kirchenvorstand. Der Zeitraum für die komplette Umsetzung beläuft sich auf ca. 50 Jahre. Erst, wenn Flächen durch die Auflösung von Grabstellen frei werden, kann mit der Umgestaltung schrittweise begonnen werden. Auf den angefügten Bildern finden Sie den Entwurf, einige Details sowie eine Überlagerung des Entwurfs mit dem derzeitigen Bestand zum Vergleich. Im Falle von Fragen können Sie sich gern an den Kirchenvorstand oder die Friedhofsverwaltung wenden.
Nach Ablauf der Nutzungszeit hat der Nutzungsberechtigte die Grabstelle geräumt zurückzugeben.
Neues Konzept für die Gestaltung des Friedhofs
Auf der Gemeindeversammlung am 1. März 2018 wurde von Dipl. Ing. Dieter Grundmann (Garten- und Landschaftsarchitekt) ein neues Konzept für die Gestaltung des Friedhofs vorgestellt. Ziel ist es, durch breitere Wege eine Bewirtschaftung mit Maschinen zu ermöglichen und dadurch schwere körperliche Arbeit, wie das Ausheben eines Grabes, zu vermeiden. Historische Grabsteine, Hecken und besonders der Obelisk sollen dabei erhalten bleiben. Parkähnlich angelegte Areale sollen zum Verweilen einladen. Die Gemeinde ist aufgefordert, Meinungen und Vorschläge zu äußern. Ob das Konzept umgesetzt wird, darüber entscheidet der Kirchenvorstand. Der Zeitraum für die komplette Umsetzung beläuft sich auf ca. 50 Jahre. Erst, wenn Flächen durch die Auflösung von Grabstellen frei werden, kann mit der Umgestaltung schrittweise begonnen werden. Auf den angefügten Bildern finden Sie den Entwurf, einige Details sowie eine Überlagerung des Entwurfs mit dem derzeitigen Bestand zum Vergleich. Im Falle von Fragen können Sie sich gern an den Kirchenvorstand oder die Friedhofsverwaltung wenden.
Friedhofsverwaltung:
Heike Heuer
Tel: 05066/62359
Heike Heuer
Tel: 05066/62359